E-Rezept – wie funktioniert das eigentlich?

Was ist das e-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel?

Ein e-Rezept ist ein elektronisches Dokument welches das traditionelle Papierrezept ersetzt. Das elektronische Rezept wird vom einem Arzt ausgestellt und unterschrieben und dann an ein sicheres zentrales System übermittelt. Von dort aus kann es Patienten, bevollmächtigte Betreuern und Apotheken, zur Verfügung gestellt werden.

Vorteile der Einführung des e-Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Die elektronische Form der e-Rezepte bringt greifbare Vorteile z.B.

  • Das elektronische Rezep ist immer verständlich und gut lesbar, wodurch die Chance, dass ein Patient ein falsches Medikament erhält, minimiert wird
  • Es kann nicht verloren gehen, da es immer vom zentralen System aus zugänglich ist
  • Es kann auch nur in Teilen realisiert werden, sodass ausgewählte Arzneimittel nicht in der gleichen Apotheke gekauft werden müssen
  • Es ist aufgrund der digitalen Signatur schwer zu fälschen, ebenfalls kann es für ungültig gemacht werden, sollten die Zertifikate der Ärzte gestohlen werden

Bei der Behandlung chronischer Krankheiten oder bei Telemedizinischen-Konsultationen mit dem Arzt, können die Patienten ein elektronisches Rezept abholen, ohne eine Praxis aufsuchen zu müssen. Die richtige Anpassung der Praxisvervaltungssysteme (PVS) für die Bedürfnisse der Ärzte erleichtert und beschleunigt die Verschreibung und verringert die Fehler bei der Ausstellung von Rezepten in dem sie:

  • die Warteschlangen der Patienten verkürzen
  • den Komfort der Patienten und ihrer Betreuer durch Reduzierung unnötiger Besuche erhöhen
  • die Arbeitszeit der Ärzte optimieren
  • die Richtigkeit der ausgestellten Verschreibungen sicherstellen
  • den Arzt die Möglichkeit geben, sich über alle bisher ausgestellten Rezepte/ verschriebenen Medikamente zu informieren (mit Zustimmung des Patienten).

Ein wichtiges Merkmal des e-Rezepts ist auch die Möglichkeit, einfach zu prüfen in welchen Apotheken die Medikamente verfügbar sind. Das wiederum verkürzt die Warteschlangen in den Apotheken und erlaubt den Patienten Zeit einsparen.

Merkmale eines sicheren e-Rezepts

Die Einführung des e-Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel bietet greifbare und unbestreitbare Vorteile, erfordert aber ein hohes Maß an Sicherheitmaßnahmen bei der Implementierung und Realisierung.

Zu den wichtigsten Merkmalen eines sicheren e-rezepts gehören:

  • Authentizität: Die Kenntnis über die Identitäten von Arzt und Patient
  • Integrität: Die Garantie, dass die Daten auf dem E-rezept nur durch befugte Parteien modfiziert und geändert werden können.
  • Vertraulichkeit: Die Gewissheit, dass elektronische Verschreibungen nur berechtigten Personen zur Verfügung gestellt werden
  • Unbestreitbarkeit: Die Gewissheit, dass das Rezept tatsächlich von einem bestimmten Arzt ausgestellt und in einer bestimmten Apotheke eingelöst wurde
  • Zuverlässigkeit: Kontinuierlicher und störungsfreier Betrieb der IT-Infrastruktur, welche elektronische Verschreibungen verarbeitet.

Die Sicherstellung der oben genannten Merkmale erfordert klar definierte Prozesse für Ausstellung und Realisierung von elektronischer Verschreibungen, sowie den Einsatz geeigneter kryptografischer Techniken und die Implementierung von spezieller und zertifizierter IT-Infrastruktur.

Einführung des e-Rezepts in ausgewählten Ländern

Polen

In Polen wurde das e-Rezept als Teil des nationalen Gesundheitssystems e-zdrowie (P1) eingeführt. P1 ist eine Plattform, welche die Sammlung, Verarbeitung und Nutzung digitaler Ressourcen über medizinischen Gesundheitsdaten (EHR) von Patienten ermöglicht. Dieses System ist im Einsatz für alle medizinischen Einrichtungen, unabhängig von der Quelle aus welcher die Leistungen finanziert werden.

Bei Implementierung des polnischen E-Rezepts wurden die Standards von HL7 CDA (Health Level 7 Clinical Document Architecture) verwendet. Diese Standards beschreiben die offiziellen Regeln für die Erstellung von EHR und wurden vom e-zdrowie Centre (einer dem Gesundheitsministerium unterstellten Haushaltseinheit) entwickelt und veröffentlicht.

Die Authentizität und Integrität des e-Rezepts wird durch elektronische Signatur des Arztes sichergestellt und zusätzlich durch:

  • Ein dediziertes Zertifikat, welches an die Ärzte durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) ausstellt wird
  • Ein vertrauenswürdiges Profil (ein offizielles Instrument zur Bestätigung der Identität in elektronischen Verwaltungssystemen)
  • Ein qualifiziertes Zertifikat

verifiziert.

E-Rezepte werden durch die Gesundheitseinrichtungen ausgestellt und dann im zentralen P1-System verarbeitet, von wo aus sie dem Apothekensystem zur Verfügung gestellt werden. Die Einlösung des e-Rezepts erfordert folgende Daten:

  • Die PESEL-Nummer des Patienten und ein 4-stelliger Code, der per SMS an die Patienten gesendet wird, oder
  • Die e-Rezept-Kennung, die in Form eines Barcodes auf dem so genannten Informationsausdruck zu finden ist oder in einem per E-Mail versandten PDF-Dokument enthalten ist.

Patienten können über ihr Internet-Patientenkonto (IKP) oder über die mobile App myIKP auf die für sie ausgestellten e-Rezepte zugreifen.

Das traditionelle Papierrezept wurde durch das e-Rezept komplett ersetzt. Ab dem 8. Januar 2020 gilt das e-Rezept in Polen als Pflicht. Aktuelle Statistiken über in Polen ausgestellte elektronische Verschreibungen sind auf der Website von e-Zdrowie verfügbar.

Deutschland

In Deutschland sollte das E-Rezept bereits am 1. Januar 2022 durch ausgeweitete bundesweite Testphase eingeführt werden. Diese Testphase hat einige technischen Probleme und Schwächen, die aufgearbeitet werden mussten, gezeigt. Zum 1. September 2022 startete dann E-Rezept Rollout in einer KV-Region. Aufgrund von datenschutzrelevanten Fragestellungen wurde der weitere Rollout-Prozess vorerst jedoch am 3. November gestoppt. Die Hoffnung ist nun das, dass E-Rezept 2023 deutschlandweit eingeführt wird.

Das große Problem ist mangelnde Digitalisierung in Deutschland. Es gibt zahlreiche Arztpraxen welche nicht die technischen Möglichkeiten und auch nicht das Wissen besitzen um E-Rezepte sicher und richtig auszustellen. Vielen Versicherten fehlen auch noch die Vorrausetzungen um E-Rezepte zu nutzen, wie z.B. wie NFC-fähige Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), welche für die Nutzung der E-Rezepte benötigt wird.

Ausstellen eines E-Rezepts funktioniert folgendermaßen:

  • Ein Arzt erstellt in seinem Primärsystem ein E-Rezept und signiert es direkt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Das Rezept wird dann verschlüsselt und an den Fachdienst E-Rezept in der Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt (E-Rezept-Server) und steht dort für 100 Tage zur Verfügung.
  • Dann haben Versicherte die Möglichkeit das Rezept direkt in der E-Rezept App anzeigen zu lassen oder es sich als Datamatrix (QR-Code) auszudrucken
  • Das Rezept kann dann digital in jeder Apotheke eingelöst werden. Der QR-Code kann ebenfalls in jeder Apotheke eingescannt und eingelöst werden.
  • Mithilfe von E-Rezept kann eine Anfrage an die Apotheken gestellt werden – mit den übermittelten Rezeptinformationen können die Lagerbestände überprüft werden.

Die elektronische Signatur stellt den zentralen Aspekt bei jedem E-Rezept dar. Derselbe Arzt, der das E-Rezept ausstellt muss es auch signieren, d.h. die verordnende und signierende Person müssen identisch sein. Gleichzeitig muss das Ausstellungs- und Signaturdatum übereinstimmen.

Die Überprüfung erfolgt mit Hilfe eines Identity Providers, es sollen zukünftig auch noch weitere IDP-Dienste eingeführt werden, um die Authentifizierung für Nutzergruppen der Telematikinfrastruktur (TI) zu erleichtern.

Für eine Nutzung des E-Rezept wird die sogenannte “Das E-Rezept“ App benötigt, welches kompatibel mit den Betriebssystemen iOS 14 oder Android 7 und neuer ist. Das E-Rezept App wurde von der gematik GmbH kreiert. Für die Anmeldung benötigt man ebenfalls eine NFC (Near Field Communication) fähige Gesundheitskarte. Man kann sich diese gemeinsam mit einem PIN zur Aktivierung bei seiner Krankenkasse beantragen. Zur erstmaligen Anmeldung benötigt man dann auch eine 6-stellige CAN Nummer welche sich auf der Gesundheitskarte befindet.

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